WEIS & PARTNER Rechtsanwälte

 

Rechtsanwalt Peter Weis hat von 1982 bis 1988 an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studiert und absolvierte das erste juristische Staatsexamen am 03.06.1988. Es schloss sich eine Promotionszeit zum Thema "Wirtschaftsstrafrecht im Ost-West-Handel" am Lehrstuhl Prof. Dr. Roggemann an der FU Berlin an.

Parallel zu Studium und Promotionszeit war Rechtsanwalt Weis ehrenamtlich als Berater in einem Verbraucher- und Kapitalanlegerschutzverein tätig. Nach Abschluss des Referendariats absolvierte er die zweite juristische Staatsprüfung im Jahre 1992. Als Rechtsanwalt ist er seit November 1992 zugelassen.

Er übernahm mit Erlangung der Zulassung als Rechtsanwalt die Kanzlei der Rechtsanwältin Elke Winterhoff. Im Juli 1999 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen; Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er seit Dezember 2000.

Seit November 2000 ist er nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes Berlin. Darüber hinaus ist er Mitglied der Vorstände von mehreren karitativ tätigen Vereinen.

Rechtsanwalt Weis betreut als Fachanwalt Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht; weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Vertragsrecht/ -management.

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