WEIS & PARTNER Rechtsanwälte

Konflikte zwischen Mietern und Vermietern sind keine Seltenheit: Unklarheiten bei der Heiz- oder Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhungen, Wohnungsmängel, Schönheitsreparaturen, Kündigungen durch den Mieter oder den Vermieter oder aber Probleme beim Auszug. Nicht zuletzt kommen auch Streitigkeiten zwischen den Mietparteien eines Hauses oder einer Wohnanlage leider allzu häufig vor.

Die Lösung derartiger Konflikte findet sich im Mietrecht (§ 535 ff. BGB). Darüber hinaus spielt das Richterrecht in diesem Bereich eine große Rolle: Der Bundesgerichtshof hat gerade in den vergangenen Jahren zahlreiche wichtige Entscheidungen auf diesem Rechtsgebiet getroffen. Die Kenntnis der entsprechenden Urteile ist heutzutage unabdingbar, um als Mieter oder Vermieter sein (Miet-) Recht zu bekommen.

Nicht selten aber besteht bei Mietern oder auch Vermietern Unklarheit über die jeweiligen Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil das Mietrecht 2001 umfassend reformiert worden ist. Durch die Mietrechtsreform, die zum 1. September 2001 in Kraft getreten ist, hat sich im Mietrecht Einiges geändert: So wurden z.B. die Kündigungs- und Verjährungsfristen geändert. Die Vorschriften über die Betriebskosten und die Miethöhe sowie das mietrechtliche Gewährleistungsrecht haben Modifikationen erfahren, die von größter Bedeutung für die Praxis sind. Des Weiteren wurde die Stellung von Lebenspartnern derjenigen von Ehepartnern angeglichen. Nicht zuletzt wurden die Bestimmungen des Mietrechts in weiten Bereichen neu nummeriert.

Das Mietrecht umfasst neben dem Wohnraummietrecht auch das gewerbliche Mietrecht. Besonderheiten gelten beim Pachtvertrag. Wichtige Nebengesetze sind zu beachten, so z.B. das Partnerschaftsgesetz oder das Gewaltschutzgesetz. Das Mietrecht spielt demnach in (fast) allen Bereichen des täglichen Lebens irgendwann einmal eine Rolle.

 

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