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Thomas C.O. Schmidt


 Thomas C.O. Schmidt

RA Schmidt

Rechtsanwalt Thomas C.O. Schmidt studierte von 1986 bis 1994 Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken.

Danach verbrachte er 1,5 Jahre als Referent im administrativen Bereich der ehemaligen Treuhandanstalt bei der "Präsidentin der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben". Seine Tätigkeit bestand dort in der Vermögenszuordnung, eine dem Vermögensgesetz entsprechende Regelung, mit der ehemaliges Volkseigentum auf die jeweiligen Hoheitsträger bzw. die Treuhandanstalt übertragen wurde.

Das sich anschließende Referendariat zur Vorbereitung auf das zweite juristische Examen verbrachte er im Bezirk des Kammergerichts Berlin, wobei er unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin tätig war.

Rechtsanwalt Schmidt ist seit Mai 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit Januar 2003 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Neben den berufsständischen Vereinigungen Rechtsanwaltskammer, Berliner Rechtsanwaltsverein und Deutscher Anwaltsverein ist Rechtsanwalt Schmidt aktiv als Vizepräsident des Europäischen Wirtschaftsforum EWF, einem Unternehmerverband mit Sitz in Berlin, und als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für auswärtige Politik DGAP.

Rechtsanwalt Schmidt betreut als Fachanwalt für Arbeitsrecht Mandate aus dem individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Bereich. Daneben liegen Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht der Neuen Bundesländer sowie Insolvenzrecht.


Author : Administrator
erstellt : 10.11.2004
l. Änderung : 25.08.2007

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